Aktuelles

Bauvertrag: Bauherr stürzt aus 1. OG in den Keller: Auftragnehmer haftet nicht!

vom 17.03.2014

In das Obergeschoss eines Rohbaus ohne Innentreppen ist in Zeiten der Arbeitsruhe kein Verkehr eröffnet, den der Bauunternehmer sichern müsste. Das gilt auch dann, wenn das Obergeschoss durch Hochklettern an einem Außengerüst erreichbar ist (hier: Bauherr klettert über das Gerüst bis zum Obergeschoss und stürzt im Inneren durch die nicht gesicherten Treppenöffnungen in den Keller). Das hat das OLG Koblenz am 05.03.2014 entschieden.

OLG Koblenz, Urteil vom 05.03.2014 – 5 U 1090/13

Weiteres finden Sie hier »

« Ältere Artikel