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Vertriebskartellrecht

Bei der Gestaltung nationaler und europaweiter Vertriebssysteme sowie der zugehörigen Verträge sind die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen stets zu beachten.

Kartellrechtliche Vorschriften sind nicht nur für Vertriebssysteme, sondern bei einer Vielzahl von Verträgen zu beachten, etwa bei Patent- und Lizenzverträgen oder in Forschungs- und Entwicklungsverträgen. Dies erfordert geeignete Vertragsgestaltungen, die den unternehmerischen Interessen Rechnung tragen, ohne dabei die zivilrechtliche Wirksamkeit zu gefährden oder gar die Festsetzung eines Bußgeldes zu riskieren.

Rechtsanwalt Sauerbier verfügt als langjähriger Industriejurist über umfangreiche  Erfahrung in der Beratung von Firmen der Investitionsgüterindustrie auf dem Gebiet des Vertriebskartellrechts sowie insbesondere auch bei der Gestaltung von F&E-Verträgen.