Architektenrecht

Recht der Architekten und Ingenieure

Mit der Größe und Komplexität von Gebäuden, Ingenieurbauwerken sowie einer Zunahme von Sanierungen an Bestandsobjekten wachsen auch die Anforderungen an Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer. Neben den klassischen Planungsleistungen entscheidet heute vor allem die Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens über den Erfolg eines Projektes. Private Bauherren und institutionelle Auftraggeber legen zu Recht Wert auf Kalkulationssicherheit, professionelles Terminmanagement und sorgfältige Bauüberwachung.

Parallel zu dieser Entwicklung steigen die Anforderungen an die juristischen Kenntnisse, die von allen Beteiligten verlangt werden.

Die Gestaltung eines projektspezifischen Vertrages ist notwendiger Ausgangspunkt für die erfolgreiche Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten. Häufige Konfliktfelder wie der vertraglich geschuldete Leistungsumfang, Haftungsgrenzen oder das Urheberrecht sollten frühzeitig einer klaren vertraglichen Regelung zugeführt werden.

Für alle Projektbeteiligten ist die Frage der Haftung essentiell. Neben einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten geht es vor allem auch darum, versicherungsrechtliche Aspekte von vornherein zu beachten. Die HOAI spielt auch hier oft eine wichtige Rolle, insbesondere wenn die Parteien die vertraglich geschuldeten Leistungen anhand der dortigen Leistungsbilder definieren. Hier und in den typischen honorarrechtlichen Fragen besteht nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Neuregelungen in der HOAI 2009 sowie jüngst in der HOAI 2013 erheblicher Beratungsbedarf.